Heute wurden wir mit der Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung, die von der Kanzlei Lihl beantragt wurde, beauftragt. Der einstweiligen Verfügung ist eine Abmahnung für die DVD "Der weiße Büffel" vorausgegangen. Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er bei ebay eine "schwarz gebrannte" DVD verkauft habe. Dies zeigt einmal mehr, dass man Abmahnungen sehr ernst nehmen sollte und richtig reagieren sollte. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung als Reaktion auf die Abmahnung hätte die einstweilige Verfügung verhindern können. So sind nun zunächst Kosten von einigen tausend Euro entstanden. Wir halten die einstweilige Verfügung für nicht rechtmäßig und werden Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen. Sollte das Landgericht München unsere Rechtsauffassung nicht teilen, könnte unser Mandant trotzdem Glück im Unglück haben: er wurde vor unserer Beauftragung von einem anderen Rechtsanwalt vertreten. Es bliebe dann zu prüfen, ob in der Nichtabgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ein Pflichtverstoß des Anwaltes zu sehen ist.
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