Anwälte gegen Abmahnung

Die Abmahnwellenbrecher

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum vertritt:
Camino Filmverleih

Die Kanzlei mahnt Kinofilme ab. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Unterschreiben Sie nicht voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese oftmals Schuldeingeständnisse darstellen. Es empfiehlt sich eher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung


Blogeinträge zu Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum

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