Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum vertritt:
Camino Filmverleih
Die Kanzlei mahnt Kinofilme ab. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Unterschreiben Sie nicht voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese oftmals Schuldeingeständnisse darstellen. Es empfiehlt sich eher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung
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