Rode Mathé vertritt:
Seitz, Jean-Pierre
Die Kanzlei Rode Mathé mahnt die angeblich unerlaubte Verwendung von Lichtbildern ab. Unterschreiben Sie in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft. In vielen Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sog. Modifizierten Unterlassungserklärung. Ob Zahlungsansprüche bestehen, muss in jedem Einzelfall überprüft werden.
KATEGORIE: Allgemeines
Wir bearbeiten aktuell eine Abmahnung, die durch die Kanzlei Rode Mathé Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt wurde.
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