Winterstein, Dr. Ruhrmann Dr. vertritt:
IPForceOne,Anolis Entertainment GmbH & Co. KG,
Die Kanzlei Winterstein mahnt im Filesharing-Bereich ab. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte auf jeden Fall überprüft werden. Vor einer voreiligen Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung kann nur abgeraten werden. Ferner stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob der geforderte Betrag angemessen ist. Dies muss eine genaue Prüfung der Abmahnung ergeben.
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